Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Grundsatzbeschluss des Stadtrats von Kaarst gegen eine Zusammenarbeit mit einem Vertreter
Das Urteil bezieht sich auf einen knapp zwei Jahre alten Beschluss des Kaarster Stadtrats. Ende Juni 2020 nahm das Kommunalparlament nach Angaben des Gerichts einen Antrag der Grünen an, der gegen ein AfD-Ratsmitglied gerichtet war. Sämtliche Fraktionen und andere Mitglieder schlossen darin aus, mit dem Abgeordneten zu kooperieren, der seinerzeit als Einzelabgeordneter die AfD vertrat.
Der frühere AfD-Vertreter, der den Stadtrat im Herbst 2020 wieder verließ, ging dagegen vor. Nachdem sowohl die damalige Kaarster Bürgermeisterin als auch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes ein Einschreiten abgelehnt hatten, klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Gegen dessen Entscheidung kann noch per Beschwerde vorgegangen werden, über deren Annahme das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil mit grundsätzlichen Erwägungen. Es müsse eine "rechtliche Grenze" gezogen werden, um zu verhindern, dass eine Mehrheit im Rat "einzelne politisch unliebsame Ratsmitglieder" öffentlich bloßstelle und durch in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse ausgrenze. Stattdessen müsse sie die politische Auseinandersetzung im Kommunalparlament "in der Sache" suchen. Der fragliche Beschluss sei nicht zulässig.
bro/cfm