Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.

Über 60.000 Einbürgerungen: Hamburg zieht positive Zwischenbilanz zum 10-jährigen Bestehen der Einbürgerungsinitiative

Hamburg 3.12.2020 21:56:36 0
Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.
Seit dem Start der Einbürgerungsinitiative „Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.“ im Jahr 2010 haben insgesamt 63.490 Hamburgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Die Einbürgerungsinitiative unterstützt das integrationspolitische Ziel des Senats, mehr Hamburgerinnen und Hamburgern die uneingeschränkte rechtliche Gleichstellung und politische Teilhabe zu ermöglichen. Bei der Einbürgerungsquote nimmt Hamburg im bundesweiten Vergleich regelmäßig eine Spitzenposition aller Bundesländer ein.
 
Wer alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird in Hamburg auf vielen Wegen ermutigt, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel ein Brief des Ersten Bürgermeisters, mit dem bisher über 150.000 Hamburgerinnen und Hamburger persönlich angesprochen wurden. Weitere wichtige Maßnahmen sind umfangreiche Informations- und Beratungsangebote sowie das einzigartige Projekt der Einbürgerungslotsen.
 
Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Die Vielfalt der Kulturen, Lebenserfahrungen und Talente in Hamburg ist eine Stärke für unsere Wirtschaft und eine Bereicherung für unser Leben. Diejenigen, die schon lange bei uns sind, die die deutsche Sprache sprechen und unser freiheitliches, demokratisches Wertesystem anerkennen, sollen sich gleichberechtigt in das Gemeinwesen einbringen können. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten sie alle Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg, in Deutschland und in Europa. Sie sind dann Mitglied einer starken Gemeinschaft, die wichtig ist für den Frieden, die Demokratie und den Wohlstand in unseren Ländern.“
 
Die Videobotschaft von Bürgermeister Tschentscher zum 10-jährigen Jubiläum der Einbürgerungsinitiative ist online verfügbar unter: https://youtu.be/RyrVzdrjpYY
 
Ausbau der Verwaltungsdienstleistung und Einbürgerungslotsen
Während des Antragsverfahrens hat das persönliche Gespräch für Antragsteller und Antragstellerinnen sowie für die Beschäftigten der zuständigen Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes einen hohen Stellenwert. Um dem gestiegenen Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen wurden die Einbürgerungsabteilungen personell verstärkt und die Sprechzeiten erweitert. In den vergangenen zehn Jahren wurden in insgesamt 109.252 Informationsgesprächen Auskünfte zu den rechtlichen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen erteilt und 70.018 Einbürgerungsanträge bearbeitet.
 
Das Team der Einbürgerungslotsen besteht aus erfahrenen Personen, die bestens mit dem Einbürgerungsprozess vertraut sind. Sie kommen aus verschiedenen Communities, in denen sie sehr gut vernetzt sind und sich mit den gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland und den kulturellen Gegebenheiten in den Herkunftsländern gut auskennen. Einbürgerungslotsen sind selbst bereits eingebürgert oder aktiv in der Migrationsarbeit tätig und unterstützen Interessierte mit ihrer mehrsprachigen Kompetenz auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. In über 6.500 Beratungsfällen haben die ehrenamtlich tätigen Einbürgerungslotsen und Community-Koordinatoren Ratsuchende auf ihrem Weg zum deutschen Pass unterstützt.
 
Beliebte Einbürgerungsfeiern im Rathaus
Um die Bedeutung der Einbürgerung festlich hervorzuheben und die Neubürgerinnen und Neubürger herzlich willkommen zu heißen, finden im Hamburger Rathaus seit 2006 mehrmals im Jahr Einbürgerungsfeiern statt, die sich einer großen Beliebtheit erfreuen. Die Neubürgerinnen und Neubürger werden traditionell vom Ersten Bürgermeister begrüßt und können sich ihre Einbürgerungsurkunde übergeben lassen. Seit 2006 haben insgesamt 56 solcher Veranstaltungen mit ca. 30.240 Gästen im Rathaus stattgefunden.
 
Türkei, Afghanistan und Iran sind Hauptherkunftsländer
Fast die Hälfte der seit 2010 eingebürgerten Hamburgerinnen und Hamburger stammen aus einem der Hauptherkunftsländer Türkei, Afghanistan, Iran, Polen und Ghana. Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union haben sich seit 2017 auch verstärkt britische Staatsbürger für eine Einbürgerung entschieden.
 

  Land Einbürgerungen 2010 – 2020 (30.11.)
1. Türkei 9.566
2. Afghanistan 9.499
3. Iran 4.689
4. Polen 3.741
5. Ghana 2.373
6. Großbritannien und Nordirland 1.842
7. Ukraine 1.790
8. Russische Föderation 1.757
9. Indien 1.085
10. Togo 1.049
 
Insgesamt 38.093 Personen haben eine doppelte Staatsangehörigkeit erhalten. Von der im Staatsangehörigkeitsgesetz normierten Voraussetzung, bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wird in der Regel abgesehen, wenn Antragstellende die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben können. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht oder der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert. Personen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind ebenfalls von dem gesetzlichen Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit befreit.
 
Voraussetzungen der Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht grundsätzlich, wenn man sich seit acht Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält, die Identität belegt ist, man die freiheitlich demokratische Grundordnung achtet und seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie eigenständig sichern kann. Gleichzeitig muss nachgewiesen werden, dass man die deutsche Sprache beherrscht, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzt und keine Straftaten begangen hat. Zudem ist weiterhin die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich, sofern dieses möglich ist.
 
Bereits jetzt entscheiden sich immer mehr geflüchtete Personen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte ist dieses bereits nach 6 Jahren möglich, sofern sie seit mindestens einem Jahr keine Leistungen vom Staat beziehen und hierauf auch keinen Anspruch haben.
 


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