Gegen den Schützen sei wie in solchen Fällen üblich ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet worden. Dem Staatsanwalt zufolge sollten am Dienstag die während des Einsatzes anwesenden Betreuer des in einer Jugendhilfeeinrichtung lebenden Jugendlichen und die an dem Einsatz beteiligten Polizisten vernommen werden.
Die Polizei sei am Montag per Notruf alarmiert worden, weil der 16-Jährige womöglich mit einem Messer Suizid begehen wollte. Die Polizeiangaben, wonach der Jugendliche dann mit dem Messer die Polizisten attackieren wollte, konnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft zunächst nicht bestätigen. Dies sei Sache der Ermittlungen.
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