Tagesmütter und -väter erhalten zum 1. Mai deutlich mehr Geld

Tagesmütter und -väter erhalten zum 1. Mai deutlich mehr Geld

Senat beschließt umfangreiche Änderungen der Kindertagespflegeverordnung

Mit Beschluss des Senats vom 11. April werden die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Hamburg stark verbessert: Ab 1. Mai werden die Verdienstmöglichkeiten der Kindertagespflegepersonen durch die deutliche Anhebung der Tagespflegegelder erheblich gesteigert. Gleichzeitig werden die Qualifizierungsanforderungen an die Kindertagespflegepersonen erhöht und verbindlich an den bundesweit anerkannten Standard angepasst.

 

Sozialsenatorin Dr. Melanie Schlotzhauer: „Mit den Anpassungen in der Verordnung verbessern wir die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege erheblich. Dies soll die Kindertagespflege insgesamt attraktiver machen und damit die Fachkräfte in diesem Tätigkeitsfeld halten. Wir wollen so die Kindertagespflege als flexible und alternative familiennahe Betreuungsform stärken, damit Eltern auch weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungsformen haben.“

 

Erhöhung des Erziehungsgelds und der Sachkostenpauschalen

Die Neuaufstellung der Tagespflegegelder orientiert sich an den Tariflöhnen in vergleichbaren Tätigkeiten. Angehoben werden sowohl das Erziehungsgeld für alle Qualifikationsstufen als auch die Sachkostenpauschalen. Das Erziehungsgeld in der Qualifikationsstufe 1 orientiert sich am Mindestlohn. In der Qualifikationsstufe 1 betreuen die Kindertagespflegepersonen maximal zwei Jahre lang Kinder, bis sie die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung abgeschlossen haben. In der Qualifikationsstufe 3 orientiert sich das Erziehungsgeld zukünftig am unteren Bereich des Tariflohnes einer Erzieherin bzw. eines Erziehers. Bei der Neuaufstellung der Sachkostenpauschalen wird sowohl den erheblichen Preissteigerungen im vergangenen Jahr als auch wachsenden Bedarfen für Investitionen aufgrund gestiegener Anforderungen z. B. für Brandschutz- oder Hygieneauflagen Rechnung getragen. Auch der Mietkostenzuschuss innerhalb der Sachkostenpauschale 2, welchen Großtagespflegestellen zur Anmietung externer Räumlichkeiten erhalten können, wird den erheblich gestiegenen Mieten angepasst.

 

Verbindliche Qualitätsstandards für die Ausbildung

Bereits mit der Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege von 2019 bis 2021 wurde die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen auf das bundesweit anerkannte Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) umgestellt. Mit Beschluss des Senats wird dieses nun in der Verordnung als verbindlich festgeschrieben. Hamburg passt seine Standards auf diese Weise den bundesweit etablierten Qualitätsstandards in der Ausbildung von Kindertagespflegepersonen an.

 

Die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung erhöht sich von 45 auf 160 Unterrichtseinheiten, zuzüglich 80 Stunden Praktikum und 100 Selbstlernunterrichtseinheiten. Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung wird auf 140 Unterrichtseinheiten und 40 Selbstlernunterrichtseinheiten verlängert. Mit dem neuen Curriculum wird stärker als in der bisherigen Qualifizierung an bereits vorhandene Kompetenzen der zukünftigen Kindertagespflegepersonen angeknüpft. Außerdem erhält die Qualifizierung mit der Einführung von zwei verbindlichen Praktika sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege einen stärkeren Praxisbezug.

 

Eine weitere deutliche Verbesserung für die Kindertagespflegpersonen besteht in der Verlängerung der betreuungsfreien Zeit, für welche das Tagespflegegeld weitergezahlt wird. Diese erhöht sich von vier auf maximal fünf Wochen (bei einer Fünf-Tage-Woche) im Jahr.


 



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