Der Verfassungsschutz ist hauptsächlich im Inland tätig, für das Ausland ist dagegen der Bundesnachrichtendienst zuständig. Kuhle wollte daher zudem wissen, wie die damalige Bundesregierung die Auslandseinsätze der Verfassungsschützer begründete und bewertete.
Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft, weil diese Informationen den betroffenen Ländern Rückschlüsse über Fähigkeiten und Schwerpunkte der Auslandstätigkeit des Verfassungsschutzes ermöglichten.
Demgegenüber verwies Kuhle auf den hohen Stellenwert der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste. In einem auf seiner Homepage veröffentlichten Video argumentierte damals FDP-Politiker, dass Bundestagsabgeordnete über die Zahlen Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über die Aufgaben oder den Haushalt des Verfassungsschutzes abstimmten.
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht dauerte am Nachmittag noch an. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand noch nicht fest. Einen Eilantrag Kuhles hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar abgewiesen.