Tarih: 06.10.2020 20:36

Pressearbeit in Strafverfahren: Verfassungskonforme Rechtsgrundlage schaffen

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Die Justizministerinnen und Justizminister beraten auf ihrer kommenden Herbstkonferenz über die justizielle Medienarbeit. In einem Beschlussvorschlag der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für die justizielle Medienarbeit im Strafverfahren vorzulegen. Grund sind die erheblichen rechtlichen Unsicherheiten, Regelungslücken und Anwendungsunterschiede in der Praxis.

 

Die Medien berichten breit über Strafverfahren und die damit verbundenen Maßnahmen wie Durchsuchungen und Festnahmen. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei rücken dabei als direkte Quelle besonders in den Fokus der medialen Öffentlichkeit. Gleichzeitig gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beschuldigten Personen und der Opfer muss unbedingt gewahrt bleiben. Außerdem soll das Ermittlungsverfahren aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden oftmals verdeckt geführt werden, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

 

Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Die aktuelle Rechtslage bietet den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten keine ausreichende Handlungssicherheit und ist teils von Land zu Land unterschiedlich. Es fehlt auch an klaren Regelungen, wie die berechtigten Interessen der Beschuldigten und Opfer sowie der Medien angemessen berücksichtigt werden. Es braucht eine solide verfassungskonforme Rechtsgrundlage im Bundesrecht. So sichern wir diese Medienarbeit ab und gewährleisten, dass Gerichte und Strafverfolgungsbehörden dieser für die Öffentlichkeit wichtigen Aufgabe jederzeit gerecht werden können.“

 

Bisher fehlt es an einer bundeseinheitlichen, bereichsspezifischen und verhältnismäßigen Rechtsgrundlage. Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) genießen keinen Gesetzesrang und bieten daher keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die mit der justiziellen Medienarbeit verbundenen Grundrechtseingriffe. Das Informationsfreiheitsgesetz richtet sich vornehmlich an die Exekutive. Die Landespressegesetze sind so unterschiedlich ausgestaltet, dass eine Auskunftserteilung in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen völlig unterschiedlich gehandhabt werden kann.

 




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