Tarih: 17.12.2020 21:55

Hamburger Finanzämter ermöglichen weitergehende steuerliche Hilfen und bleiben auch vom 21.12.-31.12. verlässlich erreichbar

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Die Hamburger Finanzämter unterstützen Bürgerinnen und Bürger, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sind, auch weiterhin durch steuerliche Hilfen.
 
·         Stundungen fälliger Steuern können nun bis zum 31.03.2021 in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden. Die Stundungen laufen dann längstens bis zum 30.06.2021.
·         Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberaterinnen und Steuerberater wird für das Kalenderjahr 2019 bis zum 31.03.2021 verlängert. Ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31.03.2021 ist in diesen Fällen nicht notwendig.
 
Durch diese steuerlichen Hilfen wird in den Hamburger Finanzämtern eine Vielzahl von Anträgen und Anfragen erwartet. Auch damit diese zügig bearbeitet werden, wird die Erreichbarkeit in der Weihnachts- und Silvesterwoche grundsätzlich auf Telefon, E-Mail und Brief umgestellt. Damit bleiben die Hamburger Finanzämter in der Zeit vom 21. bis 31.12.2020 zur Optimierung der Bearbeitungsabläufe für den persönlichen Besuch in den allgemeinen Publikumsdienststellen geschlossen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Terminabsprache ist ein persönlicher Besuch ausnahmsweise möglich.
 
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Es geht aktuell darum, insbesondere die Lockdown-betroffenen Steuerpflichtigen mit unseren steuerlichen Hilfen zügig zu unterstützen. Dafür ist es notwendig, dass sich die Steuerverwaltung auf die schnelle Bearbeitung der Vielzahl an Anträgen fokussieren kann. Selbstverständlich ist die Erreichbarkeit per Brief, E-Mail oder Telefon bis zum Jahreswechsel auch weiterhin sichergestellt. Die Steuerverwaltung steht den Bürgerinnen und Bürgern damit auch in dieser besonders herausfordernden Zeit für ihre Anliegen und Fragen verlässlich zur Verfügung.“
 




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