Fitnessstudios, Kinos, Freibäder und Seniorentreffs dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Fitnessstudios, Kinos, Freibäder und Seniorentreffs dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Der Hamburger Senat hat heute weitere Lockerungsschritte in der Corona-Krise beschlossen.

Der Hamburger Senat hat heute weitere Lockerungsschritte in der Corona-Krise beschlossen. Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Sport, Fitness, Freibäder, Freizeit, Kultur und Seniorenarbeit. Voraussetzungen für alle Maßnahmen sind Hygienekonzepte, die von den jeweiligen Betreibern vorgelegt werden müssen sowie das Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und die Datenerfassung der Besucher und Gäste für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind weiterhin einzuhalten. Die meisten Lockerungen gelten bereits ab morgen.
 
Mit der neuen Rechtsverordnung geht Hamburg eine weitere Stufe zurück in ein normales öffentliches Leben. Hierbei werden unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes Einrichtungen aus den Bereichen Sport und Kultur wie Fitnessstudios, Freibäder und Kinos geöffnet. Aber auch für das soziale Miteinander wichtige Einrichtungen wie die Seniorentreffs in den Bezirken dürfen ihre Türen wieder öffnen. Seit gestern bekommen auch die Schülerinnen und Schüler der bislang fehlenden Klassenstufen wenigstens einmal pro Woche mindestens fünf oder sechs Unterrichtsstunden im schulischen Präsenzunterricht.
 
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es werden weiterhin täglich 4000 Tests gemacht, aber immer weniger Infektionen gefunden. Die Zahl der Neuerkrankten ist stabil im unteren einstelligen Bereich. Die Kliniken leeren sich. Das lässt weitere Lockerungen zu. Das Coronavirus ist jedoch nicht verschwunden. Deshalb sind weiter das Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen sowie Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Die weiteren Lockerungsmaßnahmen sollen nicht dazu führen, dass wir sie wegen steigender Infektionszahlen zurücknehmen und die Freiheit wieder einschränken müssen.“
 
Kinos und Planetarien
Kinoliebhaber können ab morgen ihre Filmstars wieder auf der Kino-Leinwand sehen. Auch die Kino-Gastronomie darf ihren Betrieb dann wieder aufnehmen. Und auch das Planetarium im Hamburger Stadtpark darf ab morgen wieder Reisen zu entfernten Galaxien und Planeten anbieten. Auch in Kinos und Planetarien gilt grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern. Die Kontaktdaten müssen auch in diesen Einrichtungen erhoben werden, es gilt ebenfalls, dass die Häuser Hygiene- und Schutzkonzepte entwickeln und vorlegen.
 
Live-Kulturveranstaltungen und Autokino-Konzerte
Großveranstaltungen sind zwar bis Ende August weiterhin grundsätzlich untersagt, doch schon bald dürfen Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen wieder stattfinden. Eine Genehmigung muss zuvor eingeholt werden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Auch Konzerte im Autokino unter freiem Himmel sind ab morgen erlaubt. Fenster und Türen müssen bei einem Besuch geschlossen bleiben, die Musik wird über das UKW-Radio im Auto gehört, Applaus kann per Lichthupe oder Blinker gespendet werden.
 
Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Obdach- und Wohnungslose
Kinder und Jugendliche, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und Hilfe bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Konflikten benötigen, können wieder an Angeboten der Jugendhilfe teilnehmen.
 
Ebenso können Tagestreffpunkte für Hamburgs Obdach- und Wohnungslose wieder konkrete Überlebenshilfe und praktische Hilfen anbieten. Dazu gehören beispielsweise Mahlzeiten, Kleidung, Gelegenheit zum Duschen und Waschen von Wäsche, Einrichten von Postadressen, soziale Beratung und Weitervermittlung an andere Einrichtungen und zu einer ärztlichen Versorgung.
 
Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze
Ab morgen darf unter besonderen Bedingungen und Hygienevorschriften in Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios wieder trainiert werden. Auch Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen öffnen. Beim Gewichte stemmen, dem Trainieren an der Ruderzugmaschine, beim Aerobic-Kurs, auf der Yogamatte, beim Tanzen oder an Spielgeräten muss jedoch ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Weil beim Trainieren die Transpiration und die Atemfrequenz erhöht sind und damit ein höheres Risiko der Tröpfcheninfektion gegeben ist, dient der erhöhte Abstand dem Infektionsschutz der Besucherinnen und Besucher. Die Trainingsgeräte in den Einrichtungen müssen entsprechend weit voneinander entfernt platziert und nach jedem Gebrauch gereinigt werden.
 
Wellness- und Saunabereiche bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen. Nach dem Sport kann einzeln geduscht werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Duschen und Umkleiden ist nicht erlaubt. Ohnehin gilt für alle Fitness- und Sporteinrichtungen gleichermaßen die Pflicht, bei Krankheitssymptomen beziehungsweise Symptomen einer Atemwegsinfektion der Einrichtung fern zu bleiben.
 
Hamburg eröffnet die Badesaison

Ab dem 2. Juni 2020 dürfen die Freibäder wieder öffnen. Auch für die Badegäste gelten besondere Regeln. Sowohl im Schwimmbecken als auch beim Anstehen am Sprungturm oder auf der Liegewiese – es gilt, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Jedes Freibad muss ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept erstellen und vorlegen. Die Freibad-Kioske dürfen ebenfalls öffnen – hier gelten die Regeln für den Gastronomiebereich.
 
Seniorentreffpunkte

In Hamburgs insgesamt 82 von der Stadt geförderten Seniorentreffs dürfend wieder Kurse, Informationsabende und Gruppenangebote mit einem festen Teilnehmerkreis stattfinden. Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten zum Schutz der älteren Menschen weitere Regeln: In geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasendeckung tragen, es sei denn, gesundheitliche Gründe lassen dies nicht zu. Auch gemeinsame Bewegungsangebote sind möglich – wegen erhöhter Atemfrequenz und dem damit höheren Risiko einer Übertragung durch Tröpfcheninfektion jedoch nur im Freien und mit einem Abstand von mindestens drei Metern.
 
Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Seniorentreffs mit ihren offenen und größtenteils kostenlosen Angeboten sind wichtig, gerade für alleinlebende Menschen mit geringen Renten. Sie bieten im Quartier Möglichkeiten für Kontakte, Begegnung und Engagement sowie ein buntes Programm aus Geselligkeit, Kultur, Sprachen, Sport und Bewegung, Gesundheit, neue Medien und Internet, Ausflüge, Vorträge und Information. Besonders für ältere, alleinstehende Menschen in Hamburg war es in den vergangenen Wochen deshalb nicht einfach, auf diese Angebote und ihre sozialen Kontakte im unmittelbaren Lebensumfeld verzichten zu müssen. Obgleich die getroffenen Schutzmaßnahmen der vergangenen Wochen notwendig waren, freue ich mich, dass die Seniorentreffs unter besonderen Auflagen nun wieder ihre Türen öffnen können.“
 
Für Pflegeheime gilt nach wie vor, dass ein Besuch für eine Stunde in der Woche ermöglicht werden muss, aber drei Stunden zulässig sind.
 
„Ich würde mich freuen, wenn mehr Pflegeheime von dieser erweiterten Besuchsregelung Gebrauch machen würden“, sagt Prüfer-Storcks.
 
Religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel

Auch religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel sind fortan wieder möglich – mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und dem Vorlegen eines entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzeptes.
 
Glücksspiel und Wetten

Hamburgs Spielhallen und Wettvermittlungsstellen dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist die Vorlage eines jeweiligen Hygienekonzepts. Auch in Spielhallen und Vermittlungsstellen gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern. Zusätzlich gilt: Darüber hinaus sind sie zusätzlich durch Trennwände abzugrenzen. Die Betreiber sind angehalten, die Daten der Besucher zwecks Nachverfolgung bei einem möglichen Infektionsgeschehen aufzunehmen. Eine diesem Zweck entfremdete, anderweitige Nutzung der zu erhebenden Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher ist unzulässig. Ohnehin gilt, dass die Daten ausschließlich für die Nachverfolgung im Falle einer Coronavirus-Infektion erhoben werden dürfen.
 
Verkaufsverbot von Alkohol

Im Einzelfall kann die Polizei einen Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen an Kiosken und ähnlichen Verkaufsstellen untersagen, wenn es vor diesen Einrichtungen zu größeren Menschen-Ansammlungen und gemeinsamen Alkoholkonsum kommt, bei denen die Abstandsregelungen nicht mehr gewahrt und der Infektionsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Dies betrifft nicht nur einzelne Verkaufsstellen, sondern kann auch kleine Gebiete, wie beispielsweise mehrere zusammenhängende Straßen, betreffen.
 



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