Tarih: 24.09.2020 21:35

Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke gilt auch diesen Freitag und Sonnabend

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Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben die für das Wochenende geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke durch unter anderem Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach am Freitag, den 25. und Sonnabend, dem 26. September jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.
 
In den Vergnügungsvierteln waren am vergangenen Freitag und Sonnabend jeweils tausende Besucherinnen und Besucher unterwegs. Auch für das bevorstehende Wochenende ist zu erwarten, dass wieder viele Menschen stark frequentierte Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel (u. a. Schanzenviertel, Kiez und Ottensen) besuchen werden. Damit steigt potentiell das Risiko größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß sinken zudem in den Abendstunden mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
 
Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.




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