Ab dem 1. Juni 2020 dürfen Behandlungen und Operationen wieder ohne Einschränkungen in Hamburgs Krankenhäusern stattfinden. Auf den Intensivstationen müssen nur noch zehn Prozent der Betten (insgesamt 90 Betten) für COVID-19 Patientinnen und Patienten freigehalten werden statt wie bisher 25 Prozent (200 Betten). Auf Hamburgs Normalstationen (außer Psychiatrie) müssen zwei Prozent aller Betten freigehalten werden (rund 200 Betten) statt wie bisher zehn Prozent (1.000 Betten). Das hat die Gesundheitsbehörde den Hamburger Krankenhäusern in einem heute versandten Schreiben mitgeteilt.
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die aktuelle Lage erlaubt es uns, die Regelversorgung in Hamburgs Krankenhäusern wieder hochzufahren. Zurzeit werden nur 30 Hamburgerinnen und Hamburger mit einer COVID19-Erkrankung in Krankenhäusern behandelt. Es sollen keine Überkapazitäten für COVID19-Patienten zu Lasten der übrigen Versorgung reserviert werden. Sollte es in Hamburg zu einer veränderten Infektionsentwicklung kommen, können wir schnell reagieren und COVID-19-Betten zügig wieder ausbauen.“
Die Gesundheitsbehörde kann die neu beschlossenen Freihalte-Quoten jederzeit tagesaktuell und bedarfsorientiert anpassen. Die Hamburger Plankrankenhäuser müssen weiterhin sicherstellen, dass am Coronavirus erkrankte Patientinnen und Patienten räumlich und personell strikt von nicht infizierten Patientinnen und Patienten getrennt werden. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass ausreichend Schutzkleidung für das Personal und auch für betroffene Patientinnen und Patienten vorhanden ist und dass alle neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten auch ohne Symptome auf COVID-19 getestet werden. Für diese Testungen werden die Plankrankenhäuser ein Zusatzentgelt zur Kostendeckung von den Krankenkassen erhalten.
Schulsporthallen nach Pfingsten wieder für den Vereinssport geöffnet
Die Hamburger Schulsporthallen stehen ab Dienstag nach Pfingsten (2. Juni 2020) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Die Hallen werden täglich vor Beginn der Nutzungszeiten gereinigt. Für die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind die Vereine selbst verantwortlich. Die Vereine sind zudem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen und auf Verlangen vorzuweisen.
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