Tarih: 03.12.2020 22:03

#CoronaHH: Hamburger Initiative wird auf Bundesebene aufgegriffen – Steuerfreiheit der Corona-Prämie wird bis Mitte 2021 verlängert

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Mit einer Initiative in der Finanzministerkonferenz hatte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sich für eine Verlängerung der zum 31.12.2020 auslaufenden Steuer- und Sozialabgabenfreiheit von Corona-Prämien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende 2021 eingesetzt. Die Koalition auf Bundesebene hat dieses Anliegen jetzt noch kurzfristig für das Jahressteuergesetz aufgegriffen und schlägt eine Verlängerung der Regelung immerhin bis Ende Juni 2021 vor.
 
Finanzsenator Dressel: „Wir haben in der Corona-Krise auch konsequent die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick. Die Steuerfreiheit einer Corona-Prämie kann ein wichtiger Beitrag der Anerkennung derer sein, die aktuell Großartiges an ihrem Arbeitsplatz leisten, um den Laden am Laufen zu halten. Denn Wertschätzung bemisst sich manchmal auch in Euro. Hamburg hatte sich auch eine Verlängerung bis Jahresende 2021 gewünscht, aber auch die Verlängerung bis Jahresmitte ist ein wichtiges Signal. Es wird auch in 2021 noch viele Corona-Helden geben. Insbesondere die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind damit weiter aufgefordert, dieses Instrument aktiv zu nutzen!“
 
Die Regelung zur Steuerfreiheit sah bislang vor, dass Zahlungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewähren, nach § 3 Nummer 11 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes und § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei verbleiben. Mittlerweile zeichnet sich aber immer klarer ab, dass die Folgen der Corona-Pandemie auch weite Teile des Jahres 2021 ergreifen werden. Hamburg hat sich sehr früh dafür eingesetzt, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auch für das Jahr 2021 die Möglichkeit einzuräumen, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu einem Betrag von 1.500 Euro eine steuerfreie „Corona-Prämie“ zu gewähren. Mit der Ergänzung des Jahressteuergesetzes greift die Koalition dieses Anliegen jetzt für das erste Halbjahr auf.




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