Tarih: 26.11.2025 14:27

Hamburg verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029

Facebook Twitter Linked-in

Hamburg – Der Hamburger Senat hat beschlossen, die Mietpreisbegrenzungsverordnung – die sogenannte Mietpreisbremse – für das gesamte Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Damit reagiert die Stadt auf die anhaltend angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und schließt nahtlos an die bestehende Regelung an.

Stadtentwicklungs- und Wohnungssenatorin Karen Pein betonte die Bedeutung des Instruments:
„Die Mietpreisbremse hat sich als wirksames Mittel erwiesen, um die Mieterinnen und Mieter bei der Neuvermietung vor stark steigenden Mieten zu schützen. Deshalb nutzen wir die Möglichkeit, die Regelung bis 2029 zu verlängern." Gleichzeitig arbeite der Senat daran, den Wohnungsneubau zu stärken – unter anderem durch die Senkung von Baukosten, schnellere Genehmigungsverfahren und eine leistungsstarke Förderung im sozialen Wohnungsbau.

Mit der neuen Verordnung schöpft Hamburg den bundesrechtlichen Rahmen vollständig aus. Bei Neuvermietungen dürfen Mieten weiterhin grundsätzlich nur bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Bundestag hatte zuvor am 26. Juni 2025 ein Gesetz verabschiedet, das die Anwendung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 ermöglicht. Hamburg hatte sich auf Bundesebene ausdrücklich für diese Verlängerung eingesetzt.

Seit ihrer Einführung 2015 wurde die Mietpreisbremse mehrfach angepasst, um die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken. Unter anderem wurde das qualifizierte Rügeerfordernis abgeschafft. Dadurch können Mieterinnen und Mieter in vielen Fällen bereits durch eine einfache Rüge zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsbeginn zurückfordern – solange sie dies innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.




Orjinal Habere Git
— HABER SONU —